Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2017 - L 10 AS 2593/16 B PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3363
LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2017 - L 10 AS 2593/16 B PKH (https://dejure.org/2017,3363)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.02.2017 - L 10 AS 2593/16 B PKH (https://dejure.org/2017,3363)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - L 10 AS 2593/16 B PKH (https://dejure.org/2017,3363)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,3363) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 172 Abs 3 Nr 2 Buchst a SGG, § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 118 Abs 2 S 4 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Zulässigkeit eines wiederholten Antrags - unveränderte persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse - Rechtsschutzbedürfnis - Rechtsmissbräuchlichkeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 73a SGG, § 172 Abs 3 Nr 2b SGG, § 114 ZPO, § 118 Abs 2 S 4 ZPO
    Prozesskostenhilfe - wiederholter Antrag - unveränderte persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse - Beschwerdeausschluss - materielle Rechtskraft - Rechtsschutzbedürfnis - Rechtsmissbräuchlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Bedürftigkeit; Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe; Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei wiederholter Antragstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei wiederholter Antragstellung

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei wiederholter Antragstellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - L 10 AS 2064/10

    Arbeitslosengeld II; Kosten der Unterkunft und Heizung; objektive Beweislast;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2017 - L 10 AS 2593/16
    Ansonsten hat die wiederholte Antragstellung zur Konsequenz, dass PKH unter Beiordnung eines Rechtsanwalts erst ab dem Eintritt der Bewilligungsreife (vgl zum Begriff: Beschluss des Senats vom 24. November 2010 - L 10 AS 2064/10 B PKH, juris RdNr 4 mwN) zu gewähren ist.
  • SG Ulm, 17.09.2012 - S 14 AS 1778/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit eines wiederholenden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2017 - L 10 AS 2593/16
    Der Kläger hat aber einen anderen Sachstand im Verfahren herbeigeführt, indem er eine vollständige Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgegeben hat (für die Zulässigkeit des weiteren Antrags ausdrücklich für diesen Fall BFH, Beschluss vom 18. September 1997 - VIII B 37/97, juris RdNr 17; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht , Beschluss vom 09. Januar 1984 - L 1 KG 9/82 PKH, juris , anders SG Ulm, Beschluss vom 17. September 2012 - S 14 AS 1778/11, juris).
  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2017 - L 10 AS 2593/16
    Die Zulässigkeit des Rechtsmittels ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass das SG in der Rechtsmittelbelehrung des Beschlusses eine Beschwerde als zulässig bezeichnet hat, da eine unrichtige Belehrung einen nach dem Gesetz nicht gegebenen Rechtsbehelf nicht eröffnen kann (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts , etwa Urteil vom 20. Mai 2003 - B 1 KR 25/01 R, juris RdNr 18).
  • BFH, 20.02.1998 - VII K 7/97

    Antrag auf Wiederaufnahme eines Prozesskostenhilfe-Verfahrens

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2017 - L 10 AS 2593/16
    Ablehnende PKH-Beschlüsse erwachsen nicht in materieller Rechtskraft (Bundesgerichtshof , Beschluss vom 03. März 2004 - IV ZB 43/03 RdNr 5 ff; Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 20. Februar 1998 - VII K 7/97 RdNr 5; vorausgesetzt in Bundesverfassungsgericht (BVerfG), 1. Senat/3.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2012 - L 10 AS 689/12
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2017 - L 10 AS 2593/16
    Einer bewilligenden Entscheidung steht nicht entgegen, dass ein früherer (hier: erster PKH-Antrag des Klägers mit Beschluss des SG vom 09. Mai 2016) ablehnend beschieden worden ist (vgl Senatsbeschluss vom 28. November 2012 - L 10 AS 689/12 B, juris RdNr 14).
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2017 - L 10 AS 2593/16
    Ablehnende PKH-Beschlüsse erwachsen nicht in materieller Rechtskraft (Bundesgerichtshof , Beschluss vom 03. März 2004 - IV ZB 43/03 RdNr 5 ff; Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 20. Februar 1998 - VII K 7/97 RdNr 5; vorausgesetzt in Bundesverfassungsgericht (BVerfG), 1. Senat/3.
  • BFH, 21.11.2007 - X S 32/07

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei erneutem Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2017 - L 10 AS 2593/16
    Die Unzulässigkeit eines zweiten Antrags auf PKH steht damit im Ergebnis nur dann in Frage, wenn bei unveränderten Entscheidungsgrundlagen bzgl der wirtschaftlichen Verhältnisse (auch) eine unveränderte Sach- und Rechtslage bzgl des Streitgegenstandes besteht, denn nur für diesen Fall ist die Grundlage für die Feststellung eines fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses gegeben, die darin besteht, das Gericht nicht im Laufe des Verfahrens zur Hauptsache zur fortgesetzten Prüfung von deren Erfolgsaussicht zu zwingen (BFH, Beschluss vom 21. November 2007 - X S 32/07 PKH, juris RdNr 14).
  • BVerfG, 03.03.2011 - 1 BvR 2852/10

    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung rechtlichen Gehörs im PKH-Verfahren -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2017 - L 10 AS 2593/16
    Kammer, Beschluss vom 03. März 2011 - 1 BvR 2852/10 RdNr 10, alles zitiert nach juris).
  • BFH, 18.09.1997 - VIII B 37/97
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2017 - L 10 AS 2593/16
    Der Kläger hat aber einen anderen Sachstand im Verfahren herbeigeführt, indem er eine vollständige Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgegeben hat (für die Zulässigkeit des weiteren Antrags ausdrücklich für diesen Fall BFH, Beschluss vom 18. September 1997 - VIII B 37/97, juris RdNr 17; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht , Beschluss vom 09. Januar 1984 - L 1 KG 9/82 PKH, juris , anders SG Ulm, Beschluss vom 17. September 2012 - S 14 AS 1778/11, juris).
  • LSG Bayern, 30.01.2023 - L 7 BA 107/22

    Sozialgerichtsverfahren: Wiederholter Antrag auf PKH

    Ein wiederholter Prozesskostenhilfeantrag ist unter dem Aspekt des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn der Rechtssuchende gegenüber dem ursprünglichen Antrag keine neuen Tatsachen oder neu entstandene rechtliche Gesichtspunkte vorbringt (vgl etwa LSG BB, Beschluss vom 09.02.2017 - L 10 AS 2593/16 B PKH Rz 26 mwN zur Rechtsprechung insbesondere auch des BGH und BFH).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht